Regel-
betreuung
Regelbetreuung für neue kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Als Unternehmer tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter – schon ab dem ersten Beschäftigten.
Ihre Pflicht zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren können Sie in festgelegtem Umfang an fachkundige Personen übertragen.
Diese sind z.B. eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt oder eine Elektrofachkraft.
Für kleinere und mittlere Betriebe ist der Einsatz einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit oftmals sinnvoller und wirtschaftlicher als die Einstellung einer eigenen ausgebildeten Fachkraft.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre komplexen Aufgaben der Arbeitssicherheit auf pragmatischem Weg rechtssicher zu erfüllen.
Wir beraten Sie von der Ermittlung der Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 über die Grundsätze der Prävention nach DGUV Vorschrift 1 bis hin zur Integration der Arbeitssicherheit in Ihre Organisation.
Dadurch schaffen wir für Sie Freiräume für andere Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen.
Regelbetreuung für etablierte Unternehmen
Der Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen ist schon etabliert und Sie suchen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Vielleicht scheidet Ihre Sifa aus oder Sie wünschen sich zusätzliche Beratung durch eine externe Sifa.
Wir unterstützen Sie: Wir arbeiten uns in Ihr bestehendes System der Arbeitsschutzorganisation ein, führen es weiter und halten es auf dem neuesten Stand. Wir kooperieren dabei mit den Personen und Gremien, die für einen funktionierenden Arbeitsschutz notwendig sind.
Betriebsärztin / Betriebsarzt
Zur Wahrnehmung der Aufgaben im Arbeitsschutz ist es nach DGUV Vorschrift 2 erforderlich, dass sich die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt miteinander abstimmen.