Arbeitssicherheit in
Corona-Zeiten
(SARS-CoV-2)
Seit 8.4.2023 entfällt der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz § 28b.
Damit fallen auch die letzten verbliebenen corona-spezifische Regelungen weg wie in Bereichen der medizinischen Versorgung und Pflege.
Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick über die jeweiligen Vorgaben/Anforderungen zu behalten.