Arbeitssicherheit in 

Corona-Zeiten 

(SARS-CoV-2)

Seit 8.4.2023 entfällt der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz § 28b.  

Damit fallen auch die letzten verbliebenen corona-spezifische Regelungen weg wie in Bereichen der medizinischen Versorgung und Pflege. 

Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick über die jeweiligen Vorgaben/Anforderungen zu behalten.