Brandschutz

Brandschutz dient in erster Linie dazu, Leben und Gesundheit zu schützen. In zweiter Linie ist auch der Erhalt von Sachwerten wie Gebäuden, Maschinen und Anlagen Ziel des Brandschutzes. 

 

Für Unternehmen ist Brandschutz ganz einfach Existenzsicherung. Denn durch Brände entstehen sowohl direkte Schäden als auch indirekte Schäden z.B. durch Ruß oder Löschmittel. Daraus ergeben sich Kosten u.a. für den Ersatz von Maschinen, den Produktionsausfall oder den erstandenen Imageverlust. 

 

Der Unternehmer ist für den Brandschutz verantwortlich, und die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist grundsätzlich empfohlen. 

Sie kann verbindlich sein aufgrund von Vorschriften, behördlichen Anordnungen, versicherungsrechtlichen Vereinbarungen. Außerdem kann die Gefährdungsbeurteilung des einzelnen Betriebes ergeben, dass die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich ist.

Wir unterstützen Sie als externer Brandschutzbeauftragter ganz nach Ihren Bedürfnissen. Mögliche Aufgaben, die wir für Sie übernehmen können: 

  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren wie Schweißen, Trennschleifen, Löten und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe  → Wir beraten Sie zu Regelungen, die vor, während und nach den entsprechenden Tätigkeiten eingehalten werden sollten. 
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen  → Wichtig ist, dass unvorhergesehene Kosten und Verzögerungen für Nachbesserungen des Brandschutzes möglichst vermieden werden. Deshalb sollten wir schon in der Planungsphase mit einbezogen werden. 
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel  → Die Technische Regel ASR A2.2 entspricht dem Stand der Technik und behandelt ganz konkret die Anforderungen von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen. 
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken 
  • Mitwirken bei der Beurteilung von Brandgefährdung an Arbeitsplätzen 
  • usw.